Abstimmen
Wer kann abstimmen?
Stimmberechtigt sind gemeldete Delegierte und die
Mitglieder des Landesvorstands.
Wie kann man abstimmen?
Die Abstimmung erfolgt über Einwahl mittels
Softwarezertifikat (digitale Wahlscheine) in das Abstimmungsmodul
(Zum Parteitag - Abstimmen).
Es werden vier Softwarezertifikate pro AbstimmungsberechtigteR
ausgegeben. Jedes Zertifikat berechtigt für die Teilnahme
an einer Abstimmungsrunde mit beliebig vielen Fragen. Das
Abstimmungsmodul ist pro Wahlgang nur einmal zugänglich. Das
heißt, alle abzustimmenden Fragen müssen zusammen beantwortet
werden. Eine erneute Einwahl in dieselbe Abstimmungsrunde
ist nicht möglich.
Es sind höchstens drei Abstimmungsrunden vorgesehen.
Das 4. Softwarezertifikat wird aus Sicherheitsgründen beigefügt und
dient nur als Reserve. Das Präsidium kann weitere Abstimmungsrunden
festlegen. Eine Abstimmungsrunde hat mindestens 6 Stunden
lang zu erfolgen und muß mindestens 24 Stunden vorher angekündigt
werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird vom Präsidium festgestellt
und veröffentlicht.
Beschlussfähigkeit: Anmeldung der Delegierten
Vor Beginn des Parteitages müssen sich die Delegierten anmelden,
damit die Beschlussfähigkeit festgestellt werden kann. Im Gegensatz zum Schreiben der
Landesgeschäftsstelle erfolgt dies unabhängig von der Freischaltung
der Wahlscheine. Die Freischaltung der Wahlscheine erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt. Er wird vom Präsidium rechtzeitig bekanntgegeben
(Tagungshalle - Präsidium - Aktuelles).
Ich möchte mich jetzt anmelden,
damit der Parteitag beschlussfähig ist.
Noch Fragen zum "Abstimmen"?
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