Abstimmen

Wer kann abstimmen?

Stimmberechtigt sind gemeldete Delegierte und die Mitglieder des Landesvorstands.


Wie kann man abstimmen?

Die Abstimmung erfolgt über Einwahl mittels Softwarezertifikat (digitale Wahlscheine) in das Abstimmungsmodul (Zum Parteitag - Abstimmen). Es werden vier Softwarezertifikate pro AbstimmungsberechtigteR ausgegeben. Jedes Zertifikat berechtigt für die Teilnahme an einer Abstimmungsrunde mit beliebig vielen Fragen. Das Abstimmungsmodul ist pro Wahlgang nur einmal zugänglich. Das heißt, alle abzustimmenden Fragen müssen zusammen beantwortet werden. Eine erneute Einwahl in dieselbe Abstimmungsrunde ist nicht möglich.

Es sind höchstens drei Abstimmungsrunden vorgesehen. Das 4. Softwarezertifikat wird aus Sicherheitsgründen beigefügt und dient nur als Reserve. Das Präsidium kann weitere Abstimmungsrunden festlegen. Eine Abstimmungsrunde hat mindestens 6 Stunden lang zu erfolgen und muß mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Das Ergebnis der Abstimmung wird vom Präsidium festgestellt und veröffentlicht.


Beschlussfähigkeit: Anmeldung der Delegierten

Vor Beginn des Parteitages müssen sich die Delegierten anmelden, damit die Beschlussfähigkeit festgestellt werden kann. Im Gegensatz zum Schreiben der Landesgeschäftsstelle erfolgt dies unabhängig von der Freischaltung der Wahlscheine. Die Freischaltung der Wahlscheine erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Er wird vom Präsidium rechtzeitig bekanntgegeben (Tagungshalle - Präsidium - Aktuelles).

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