Tagesordnung

  • Bis 24.11., 11 Uhr
    Einloggen der Delegierten zur Feststellung der Beschlussfähigkeit

  • 24.11., 12 Uhr
    Beginn des Parteitags
    Grußwort des Landesvorstandes

  • 24.11., 14 Uhr - 1.12., 12 Uhr
    Debatte
    Abstimmungsrunde A (bei Bedarf)

  • 1.12., 12 Uhr
    Ende Antragsfrist für Abstimmungsrunde B

  • 1.12., 16 Uhr - 2.12., 12 Uhr
    Abstimmungsrunde B

  • 2.12., ab 12 Uhr
    Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmungsrunde B

  • 2.12., 16 Uhr - 3.12., 14 Uhr
    Abstimmungsrunde C (Schlussabstimmung)

  • 2.12., ab 16 Uhr
    Bereitstellung der Abstimmungsergebnisse und der Beschlüsse im Internet
    Beendigung des Parteitags durch eine Beitrag des Landesvorstandes

 

Geschäftsordnung
für den virtuellen Parteitag

§ 1 Präsidium

(1) Der Landesvorstand beschließt für den virtuellen Parteitag ein paritätisch besetztes Präsidium.

(2) Das Präsidium bereitet den virtuellen Parteitag in Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand vor.

§ 2 Tagesordnung

(1) Das Präsidium legt den Entwurf des Landesvorstandes für die Tagesordnung vor.

§ 3 Protokoll

(1) Der virtuelle Parteitag wird als Website gespeichert.

§ 4 Anträge

(1) Antragsberechtigung und Antragsfrist orientieren sich an § 8 Nr.8 der Satzung.

(2) Zugelassene Initiativanträge sind zu begründen. Nach Abschluß der Abstimmungsrunde A sind keine Initiativanträge mehr zugelassen.

(3) Änderungsanträge sind in der Regel vor Befassung des Antrags, auf den sie sich beziehen, einzubringen.

(4) Geschäftsordnungsanträge sind nicht zugelassen.

(5) Der Landesvorstand kann eine Antragskommission einsetzen, die die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller/innen vorbereitet. Sie kann Empfehlungen zur Abstimmung geben.

(6) Abstimmungen können ausschließlich im Rahmen der vom Präsidium zeitlich festgelegten Abstimmungsrunden erfolgen.

§ 5 Debattenbeiträge

(1) Jedes Mitglied hat Debattenrecht. Andere Debattenbeiträge kann das Präsidium zulassen.

(2) Anzahl und Umfang der Debattenbeiträge sind nicht beschränkt.

(3) Delegierte und Mitglieder des Landesvorstands erhalten automatisch eine Zugangsberechtigung; Mitglieder auf Antrag bei der Landesgeschäftsstelle.

(4) Debattenbeiträge können direkt ins Internet eingestellt werden. Sie müssen mit einem Verweis auf den Antrag, auf den sich der Beitrag bezieht, versehen sein. Das Präsidium kann eine fehlerhafte Zuordnung des Beitrags korrigieren.

§ 6 Abstimmungen

(1) Das Präsidium stellt zu Beginn der Versammlung die Beschlußfähigkeit fest. Jede Abstimmung ist gültig, wenn mindestens die Hälfte der Delegierten an der entsprechenden Abstimmungsrunde teilgenommen haben.

(2) Die Abstimmung erfolgt durch Einwahl in das Abstimmungsmodul. Das Präsidium ist verpflichtet, die abzustimmenden Fragen entsprechend den Bestimmungen der Satzung oder des Gesetzes zu formulieren. Das Ergebnis der Abstimmung wird vom Präsidium festgestellt.

(3) Abstimmungen müssen 24 Stunden vor Abstimmungsbeginn angekündigt werden. Die Abstimmungszeit muß mindestens 6 Stunden betragen.

(4) Soweit durch Gesetz, die Satzung oder diese Geschäftsordnung nichts anderes vorgeschrieben ist, gilt ein Antrag als angenommen, wenn er die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Das Präsidium kann die Debatte an diesem Punkt wieder aufnehmen.

 
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